Die Änderungen im Einzelnen
Sportboote bis 20 Meter Länge
Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt nunmehr zum Führen von Fahrzeugen bis zu einer Länge von 20 Metern ohne besonderen Nachweis der Streckenkunde. Diese Regelung gilt automatisch auch für die Inhaber bereits erteilter Sportbootführerscheine. Eine Umschreibung der alten Führerscheine ist nicht zwingend erforderlich, jedoch möglich, falls gewünscht.
Tourismus/Ausschuss - 06.07.2016
Berlin (hib/wid) Freizeitkapitäne müssen in Deutschland weiterhin nicht befürchten, mit einer Maut zur Kasse gebeten werden. "Es wird keine Sportboot-Vignette geben, definitiv nicht", sagte Enak Ferlemann (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), am Mittwoch bei der Vorstellung eines Sachstandsberichts zum geplanten Wassertourismuskonzept der Bundesregierung im Tourismusausschuss.
Das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bietet eine App mit dem Namen "Wasserwege" an. Sie ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar. Die App "Wasserwege", die auf Tablets oder Smart-Phones kostenlos installiert werden kann, zeigt Informationen über Schleusen, Pegelstände und Eisgang auf den deutschen Wasserstraßen.
Verkehrsminister Alexander Dobrindt will jetzt seine Pläne für eine Sportbootmaut konkretisieren. "Freizeitkapitäne" sollen ab 2019 für die Benutzung von Nebenwasserstraßen eine Abgabe entrichten. Allerdings sollen Boote, die durch "Muskelkraft" angetrieben werden - d.h. Paddel-, Ruder- und Tretboote - von der Abgabe befreit bleiben.