Die Änderungen im Einzelnen

Sportboote bis 20 Meter Länge

Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt nunmehr zum Führen von Fahrzeugen bis zu einer Länge von 20 Metern ohne besonderen Nachweis der Streckenkunde. Diese Regelung gilt automatisch auch für die Inhaber bereits erteilter Sportbootführerscheine. Eine Umschreibung der alten Führerscheine ist nicht zwingend erforderlich, jedoch möglich, falls gewünscht.

Neuer Coup von Dobrindt: Führerscheinpflicht für Wassersportler wird abgeschafft!
Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen aus dem Bundesministerium für Verkehrspolitik und Zukunftstechnologien, kurz BMVI, zu erfahren war, wird die Führerscheinpflicht für Wassersportler ab der Saison 2017 komplett abgeschafft. Bereits vor zwei Jahren wurde die Grenze der führerscheinfreien Boote von 5 auf 15 PS erweitert. Nach entsprechenden Studien in den sozialen Netzwerken ist inzwischen einwandfrei belegt, dass Segler und Motorbootfahrer ohne Führerscheine die besseren Freizeitkapitäne sind.

Tourismus/Ausschuss - 06.07.2016
Berlin (hib/wid) Freizeitkapitäne müssen in Deutschland weiterhin nicht befürchten, mit einer Maut zur Kasse gebeten werden. "Es wird keine Sportboot-Vignette geben, definitiv nicht", sagte Enak Ferlemann (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), am Mittwoch bei der Vorstellung eines Sachstandsberichts zum geplanten Wassertourismuskonzept der Bundesregierung im Tourismusausschuss.

wasserweg app bmviDas Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bietet eine App mit dem Namen "Wasserwege" an. Sie ist sowohl für Android als auch für iOS verfügbar. Die App "Wasserwege", die auf Tablets oder Smart-Phones kostenlos installiert werden kann, zeigt Informationen über Schleusen, Pegelstände und Eisgang auf den deutschen Wasserstraßen. 

Verkehrsminister Alexander Dobrindt will jetzt seine Pläne für eine Sportbootmaut konkretisieren. "Freizeitkapitäne" sollen ab 2019 für die Benutzung von Nebenwasserstraßen eine Abgabe entrichten. Allerdings sollen Boote, die durch "Muskelkraft" angetrieben werden - d.h. Paddel-, Ruder- und Tretboote - von der Abgabe befreit bleiben.