Der Deutsche Motoryachtverband bezahlt gemeinsam mit dem Deutschen Seglerverband pauschal die Schleusengebühren auf den Binnen-Bundeswasserstraßen für alle Wassersportler in Deutschland. Der Pauschalbetrag wurde durch das Bundesministerium für Verkehr in 2014 von 50.000 € auf 77.000 € erhöht. Die Fortführung der pauschalen Abgeltung soll bis 2017 weiterlaufen.

Durch die Bundesregierung wird geplant, die Finanzierung der Wasserstraßen durch eine Nutzerfinanzierung auf Basis der geänderten Abgabenverordnung in Form einer Bootsmaut oder Vignette zu ergänzen. Diese soll ab 2018 greifen.

Im Gespräch ist im Augenblick eine Berechnung von 10 € pro Meter Bootslänge. Durch diese Umlage auf den einzelnen Wassersportler soll, so dass Bundesministerium, eine Gesamtsumme von 65 Mio. Euro jährlich erwirtschaftet werden.

Der Deutsche Motoryachtverband lehnt dieses Modell der Nutzerfinanzierung der Wasserstraßen in der vorgelegten Form ab. Zum einen ist der Status mancher Wasserstraßen als internationales Gewässer, wie zum Beispiel der Rhein, in diesem Gebührensystem ungeklärt. Weiter ist zurzeit unklar, ob, wie und wo die Umlage den Wasserstraßen zu Gute kommt. Eine Ungleichbehandlung der Nutzer in den Revieren ist zu befürchten. Das angestrebte Wassertourismuskonzept der Bundesregierung, und damit die Perspektive der besonders durch die WSV-Reform betroffenen sogenannten Restwasserstraßen, ist auf nächstes Jahr verschoben worden. Ein einheitliches Konzept ist hier noch nicht sichtbar. Der positive zu bewertende Beschluss des Bundestages, den Wassertourismus zu fördern, wird durch dieses vorgelegte Konzept gefährdet. Ein Abwandern der Wassersportler in benachbarte ausländische Reviere ist zu befürchten.

DMYV Aktuell - 17.11.2014