Der DMYV begrüßt, dass die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das „Wassertourismuskonzept“ und das Konzept „Blaues Band“ hinsichtlich ihrer Zielsetzung und ihrer Auswirkungen auf den motorisierten Wassersport konkretisiert haben. Die Ausführungen der Ministerien geben zu der Hoffnung Anlass, dass mit den beiden Konzepten nicht das Ende der Befahrbarkeit der Nebenwasserstraßen eingeleitet werden soll.

Der DMYV befürwortet, dass das BMVI Abstand genommen hat von dessen ursprünglichen Plänen zur Entwidmung der ausschließlich freizeitgenutzten Wasserstraßen. Die ersten Überlegungen sahen eine Änderung der Anlage des Bundeswasserstraßengesetzes vor, mit denen den Wasserstraßen die bundesrechtliche Verkehrsfunktion entzogen und auf die Länder übertragen werden sollten. Konsequenz der neuen Entwicklungen ist, dass der Bund grundsätzlich weiter Eigentümer und Bewirtschafter sämtlicher Bundeswasserstraßen – Kern- und Nebenwasserstraßennetz – bleiben wird. Entsprechend werden „Wassertourismuskonzept“ und „Blaues Band“ auch die Organisation, personelle Ausstattung und finanziellen Rahmenbedingungen der Bundeswasserstraßenverwaltung bestimmen. Dazu findet in der Bundeswasserstraßenverwaltung zurzeit eine Umorganisation statt.

Positiv zu bewertet ist auch, dass der Bund nun ebenso wie der DMYV die Überzeugung teilt, dass Renaturierung und ökologische Aufwertung von Gewässern sowie wassersportliche bzw. wassertouristische Aktivitäten keine Gegensätze, sondern miteinander vereinbare Ziele sind. Nach Aussage der Ministeriumsvertreter haben Natur- und Umweltschutz zukünftig grundsätzlich keinen Vorrang mehr.

In Gesprächen mit Mitgliedern des DMYV-Präsidiums haben die Ministeriumsvertreter die multifunktionalen Nutzungspotentiale der Nebenwasserstraßen anerkannt. Sie bestätigen, dass die Nebenwasserstraßen gesellschaftlich wichtige Funktionen für die Freizeit- und Tourismusnutzung haben sowie großes Potential für die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen besitzen. Eine Vorabpriorisierung der Nutzung für einzelne Nebengewässer soll es daher nicht geben!

Vielmehr sollen Grundlage für Gestaltung und Nutzung der Nebenwasserstraßen Entwicklungskonzepte sein, die im Dialog zwischen den Wasserstraßenverwaltungen, den Interessengruppen, weiteren Behörden verschiedener Verwaltungsebenen und den Bürgern vor Ort auf der Grundlage fachlicher Untersuchungen unter Einbeziehung wirtschaftlicher Aspekte getroffen werden sollen. Der DMYV begrüßt diesen neuen Anspruch von Verkehrs- und Umweltministerium, mehr Transparenz in die Entscheidungslage und Arbeit zu bringen.

Beispielhaft und richtungsweisend für den Umgang des Bundes mit den Nebengewässern wird die Entwicklung des Lahnkonzeptes sein. Der Dachverband des DMYV wird weiterhin aktiv an der Erstellung des Konzeptes mitwirken und sich für die weiterhin uneingeschränkte Befahrbarkeit dieser Wasserstraßen mit Sportbooten, Fahrgastschiffen und muskelbetriebenen Sportgeräten einsetzen. In diesem Rahmen nimmt der DMYV an den drei Auftakt-Workshops zum EU-Life-Projekt „LiLa-Living Lahn“ des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Koblenz teil, die im wöchentlichen Rhythmus ab dem 16.09.2017 bis zum 30.09.2017 in Gießen, Limburg und Bad Ems stattfinden werden.

Doch auch die Landesverbände und Vereine vor Ort sind gefordert, ihren Einfluss auf die Gestaltung der Entwicklungskonzepte geltend zu machen, regionale Argumente zu liefern und Lobbyarbeit zu betreiben. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an den DMYV, dieser leistet gerne Hilfestellung.

Der DMYV wird auch weiterhin den Anspruch auf die Nutzung der Nebenwasserstraßen für wassersportliche Aktivitäten im Interesse des Wassersports, der Landesverbände und den Mitglieder sachlich und zielführend vertreten. Dementsprechend wird der DMYV die Abgeordneten des neuen Bundestages per Anschreiben über die Bedeutung der Nebenwasserstraßen für den motorisierten Wassersport informieren.

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Quelle: DMYV