Hinweise zur Bedienung des Hafentores

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Gastlieger werden gebeten, vor der Einfahrt in das Hafenbecken zunächst am Nordufer des Mittellandkanals festzumachen. Das Hafentor soll den Eintrag von aufgewirbeltem Schlamm durch die Berufsschifffahrt in das Hafenbecken verhindern. Erst nachdem sichergestellt ist, dass sich keine fahrenden Frachter oder Schubverbände in der Nähe der Einfahrt befinden, sollte das Tor geöffnet werden. Das Begehen des Tores ist verboten.

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Hinweisschild für Gastlieger an der Wartestelle am Nordufer
des Mittellandkanals. Rechts oben der Taster zur Torbetätigung.

Das Hafentor wird durch einen elektrischen Antrieb geöffnet bzw. geschlossen. Die Öffnung wird durch einmaliges Drücken eines Pilztasters ausgelöst. Auf der Kanalseite befindet sich der Taster am oberen rechten Rand des Hinweisschildes am Anlegeplatz. Im Hafenbecken kann das Tor durch eine rote Leine neben der letzten steuerbordseitigen Dalbe vor der Hafenausfahrt betätigt werden. Clubmitglieder erhalten gegen Zahlung einer Kaution eine Funkfernbedienung zur Torsteuerung.

Lichtsignalanlage: ROT = gesperrt, GRÜN = offen

Die aktuelle Stellung des Tores wird durch eine Lichtsignalanlage angezeigt. Solange das Signal ROT zeigt, ist das Durchfahren des Tores verboten. Nach vollständiger Öffung wechselt das Lichtsignal automatisch auf GRÜN. Das Durchfahren des Tores ist nur erlaubt, wenn das Lichtsignal GRÜN anzeigt.

Lichtschranken

Die sichere Durchfahrt durch das geöffnete Tor wird durch Lichtschranken gewährleistet. Eine Lichtschranke befindet sich auf der Kanalseite vor dem Tor und eine weitere Lichtschranke befindet sich auf der Hafenseite hinter dem Tor. Solange das Tor vollständig geöffent ist, werden die Signale der Lichtschranke ignoriert. Sollte während des Schließens des Tores eine der beiden Lichtschranken durch ein durchfahrendes Boot unterbrochen werden, so wird sofort die Torbewegung gestoppt und das Tor automatisch vollständig geöffnet.

Manuelles Schließen des Tores

Nachdem das Tor vollständig geöffnet ist, wird durch die Betätigung des Tasters (gedrückt halten für 3 Sekunden) das Schließen des Tores ausgelöst. Während des Schließens des Tores wird die Lichtsignalanlage automatisch auf ROT geschaltet. Clubmitglieder können mittels ihrer Funkfernbedienung das Schließen des Tores auslösen.

Automatisches Schließen des Hafentores

Nach Ablauf von FÜNF Minuten nach vollständiger Öffnung des Tores, bzw. nach mehr als FÜNF Minuten nach der letzten Unterbrechung einer der beiden Lichtschranken wird das Lichtsignal auf blinkend ROT geschaltet (Frequenz 1 Hz). Nach einer weiteren Minute wird das automatische Schließen des Tores ausgelöst und die Lichtsignalanlage zeigt ROT. Clubmitglieder sollten nach jeder Durchfahrt durch das Hafentor mittels ihrer Funkfernbedienung ein manuelles Schließen des Tores auslösen (Taster 3 Sekunden lang drücken), damit das Tor nicht länger als nötig offen steht.

Beachtung der Berufsschifffahrt

Das Hafentor soll den Eintrag von aufgewirbeltem Schlamm durch die Berufsschifffahrt in das Hafenbecken verhindern. Um die beabsichtigte Funktion des Hafentores sicherzustellen, ist es notwendig die aktuelle Verkehrssituation in der Nähe des Hafenbeckens zu beachten. Solange sich Frachter oder Schubverbände in der Nähe der Hafeneinfahrt befinden, sollte das Tor nicht geöffnet werden. Um eine ausreichend lange Pause zwischen den Schiffen der Berufsschifffahrt abzuwarten, sollten Sie vor der Einfahrt zunächst auf der Kanalseite neben dem Hafentor festmachen. Vor der Ausfahrt aus dem Hafenbecken sollten Sie über die links bzw. rechts neben dem Tor angebrachten Spiegel den Verkehr auf dem Kanal beobachten und ggf. eine verkehrsfreie Phase abwarten. Erst wenn sich keine Berufsschiffahrt in der Nähe befindet, sollten Sie durch Betätigung des Tasters eine Öffnung des Hafentores auslösen.

Spiegel für den Weitblick

Hier sehen Sie die Verkehrsspiegel, die den Blick auf beide Seiten des Mittellandkanals erlauben.

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Blick nach Westen
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 Blick nach Osten