Tourismus/Ausschuss - 06.07.2016
Berlin (hib/wid) Freizeitkapitäne müssen in Deutschland weiterhin nicht befürchten, mit einer Maut zur Kasse gebeten werden. "Es wird keine Sportboot-Vignette geben, definitiv nicht", sagte Enak Ferlemann (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), am Mittwoch bei der Vorstellung eines Sachstandsberichts zum geplanten Wassertourismuskonzept der Bundesregierung im Tourismusausschuss. Denkbar sei allerdings eine "nutzergebundene Gebühr", um auf Wasserstraßen mit ausschließlich touristischer Bedeutung etwa die Schleusen unterhalten zu können. Vertreter der Opposition, aber auch der Sozialdemokraten im Ausschuss kritisierten den Bericht als Stückwerk.

Von den 7.500 Kilometern, die das Wasserstraßennetz des Bundes umfasst, werden 2.800 Kilometer nicht für den Güterverkehr genutzt. Auf diesen Strecken befinden sich rund 120 Wehranlagen und 140 Schleusen. Ihr Unterhalt kostet nach Ferlemanns Worten jährlich 65 Millionen Euro, ein Aufwand, dem Einnahmen in Höhe von nur 80.000 Euro gegenüberstünden. Mit dem jetzt vorgelegten Bericht des Verkehrsministeriums werden Freizeitwasserstraßen erstmals einer eigenen Kategorie zugeordnet, neben den zum Gütertransport dienenden Hauptwasserstraßen einerseits und andererseits ungenutzten Gewässern, die zur Renaturierung vorgesehen sind. Unter dem Stichwort "Das Blaue Band" hat das Umweltministerium dazu ein Konzept entwickelt. Ferlemann kündigte an, dass sein Ministerium bis Ende dieses, spätestens Anfang nächsten Jahres definieren wird, welche Wasserläufe in Deutschland in welche der drei Kategorien gehören.

Neben den Hauptwasserstraßen werde der Bund auch die "touristisch stark genutzen" Gewässer etwa in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in seiner Zuständigkeit behalten, sagte der Staatssekretär. Dies sei erstmals ein "klares Bekenntnis" zum Wassertourismus. Dazu solle in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) eine neue, eigene Abteilung für Freizeitgewässer gebildet werden. Durch eine Ausnahme von Bundesgebührengesetz sei sicherzustellen, dass diese Wasserstraßen nicht kostendeckend betrieben werden müssen. Abgesehen von einer "geringen" Gebühr für die Nutzung der Schleusen würden die Unterhaltskosten weiterhin vom Bundeshaushalt getragen. Ferlemann betonte, dass sein Ministerium gegen den Rat von Experten auf die Einführung einer Sportboot-Vignette verzichte, um touristische Belange nicht zu beeinträchtigen.

Weniger stark oder ausschließlich für "muskelgetriebenen Wassersport genutzte Gewässer" sowie die zur Renaturiererung vorgesehenen Wasserläufe wolle der Bund aus seiner Zuständigkeit möglichst in andere Hände etwa von Ländern, Kommunen oder auch Vereinen geben. Dabei seien Regelungen vorstellbar, bei denen der Bund erforderliche Investitionen zu 50 Prozent finanziere. Für das Wirtschaftsministerium betonte die Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke (SPD), dass der vorliegende Bericht lediglich die künftige Organisation der Wasserstraßen betreffe, aber noch nicht viel über die ökonomische Bedeutung des Wassertourismus aussage.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD 2013 die Entwicklung eines Wassertourismuskonzepts vereinbart. Nach derzeitigem Stand wird es aber frühestens in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Vertreter von SPD, Linken und Grünen im Ausschuss kritisierten, dass der Bericht noch nicht das Gesamtkonzept enthalte.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/201607/-/434682