Heute habe ich von der Bundesnetzagentur ein sehr interessantes, vierseitiges Schreiben erhalten, welches dokumentiert, dass wir in der "Verwaltungskunst" den Griechen um Jahrzehnte voraus sind.

Es geht darin um zwei Beitragsbescheide für einen Zeitraum von 5 Monaten, genauer für den Zeitraum vom 01.08.2011 bis 31.12.2011. Der in Rechnung stehende Zeitraum liegt inzwischen mehr als 4 Jahre in der Vergangenheit. In diesem Brief wird mir mitgeteilt, dass ich zum einen einen Betrag von 5,46 Euro für Frequenzzuteilungen (TKD-Beitragsbescheid) und zum anderen einen Beitrag in Höhe von 1,45 Euro für Senderbetreiber (EMVG-Beitragsbescheid) zu leisten habe. Das ganze dient wahrscheinlich dem Schutz der deutschen Funk-Atmosphäre vor Verunreinigungen durch schädliche Funkwellen. Aber ich bekenne hier offen, dass ich auf diesem Gebiet keine Expertenkenntnisse habe.

Als ordentliches Mitglied unser rechtsstaatlichen Gesellschaft habe ich diese Beiträge selbstverständlich sofort per Online-Banking beglichen. Anderenfalls könnte ich künftig keinen ruhigen Schlaf mehr finden...

Ich möchte aber in Abrede stellen, dass die für dieses Schreiben der Bundesnetzagentur verursachten Verwaltungskosten durch die von mir geleisteten Zahlungen in der Gesamthöhe von 6,91 Euro auch nur annähernd kompensiert werden konnten. Aber das ist sicher auch vollkommen irrelevant - hier geht es ums Prinzip!

Dieses Prinzip wird in den beiliegenden, hervorragend gestalteten, Amtstexten dann auch deutlich (siehe die beiden Fotos):

Ich zitiere: "Auf der Grundlage von § 19 des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 220), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 119 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV) vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 958), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4312) geändert worden ist, werden für ihre Zuteilung(en) hiermit wie folgt EMV-Beiträge festgesetzt:..."

Unübertrefflich! Besser hätte ich es auch nicht formulieren können! Da zahlt der verständnissvolle Bürger doch gerne!

2015-10-15-abgaben bescheid 1 small

2015-10-15-abgaben bescheid 2 small

Da wir in einen Rechtsstaat leben, enthält dieses Schreiben selbstverständlich auch eine sogenannte Rechtshelfsbelehrung:

"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur ... usw."

Ich denke, wir sollten unseren Nachbarn im Süden Europas mit derartigen Verordnungen einmal beibringen, wie man einen Staat organisiert - dann klappt das dort auch mit dem Eintreiben von Steuern...